Vorsorgeausweis einfach erklärt

Jedes Jahr erhalten alle bei REVOR versicherten Arbeitnehmenden den per 1. Januar gültigen Vorsorgeausweis. Er informiert über die aktuellen Beiträge, Leistungen und Vorsorgeguthaben per Berechnungsdatum.
 

Auch bei unterjährigen Mutationen, z.B. bei Lohnänderungen oder freiwilligen Einkäufen, wird ein Vorsorgeausweis verschickt.

Ratgeber Vorderseite
1 Personen-Nr.
Die Personennummer ist ihre persönliche Identifikation bei REVOR und hilft uns, Sie rasch zu identifizieren. Halten Sie die Personennummer bei Fragen bereit.
2 Geburtsdatum
Bitte kontrollieren Sie Ihren Geburtstag und melden Sie uns unverzüglich, wenn er von uns falsch erfasst, oder uns allenfalls falsch gemeldet wurde.
3 Zivilstand
Teilen Sie uns bitte via Ihren Arbeitgeber mit, wenn sich Ihr Zivilstand geändert hat. Er wird uns eine entsprechende Mutationsmeldung zukommen lassen.
4 Anlage
REVOR bietet zwei Vorsorgelösungen an. REVOR Konto: Vorsorgelösung mit BVG-Mindestzinsgarantie durch eine kontoführende Bank. REVOR Invest: Gepoolte Wertschriftenlösung mit Ertragschancen.
5 Anschluss-Nr. des Arbeitgebers
Hier sehen Sie die Anschluss-Nr. (Vertragsnummer) Ihres Arbeitgebers.
6 Zuständigkeit
Ihr persönlicher Kontakt bei der REVOR für Fragen zum Vorsorgeausweis oder zur beruflichen Vorsorge.
7 Gültigkeitsdatum
Gültigkeitsdatum des Vorsorgeausweises. Alle auf dem Vorsorgeausweis aufgeführten Angaben beziehen sich auf dieses Datum.
8 Beschäftigungsgrad
Der Beschäftigungsgrad entspricht dem uns von Ihrem Arbeitgeber gemeldeten Arbeitspensum.
9 Beitragsbefreiungsgrad / Invalidät
Eine Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit / Invalidität ist mitversichert und wird je nach Grad des Ereignisses gewährt.
10 AHV-Jahreslohn
Dies ist der uns von Ihrem Arbeitgeber gemeldete Jahreslohn. Dieser wird immer auf ein ganzes Jahr (x12 oder x13) hochgerechnet. Unterjährige Lohnveränderungen von weniger als 10% müssen uns nicht gemeldet werden. Arbeiten Sie im Stundenlohn, so meldet uns Ihr Arbeitgeber den voraussichtlichen Jahreslohn.
11 Sparlohn
Der Sparlohn gilt als Grundlage für die Spargutschriften zur Bildung des Altersguthaben. Details zur Bildung des Altersguthaben finden Sie im Vorsorgeplan.
12 Risikolohn
Der Risikolohn gilt als Grundlage für die Berechnung der versicherten Risikoleistungen (Invaliden-, Kinder- und Partnerrenten). Details zu den versicherten Risikoleistungen finden Sie im Vorsorgeplan.
13 Jährliche Beiträge
Hier sehen Sie die jährlichen Beiträge für das Alterssparen, die Risikoprämie und für die gesetzlichen Abgaben, aufgeteilt in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.
14 Altersgutschrift
Dieser Betrag wird Ihrem eigenen Altersguthaben zugewiesen.
15 Risikobeitrag
Die Risikobeiträge werden zur Finanzierung der Risikoleistungen Tod (Hinterlassenen- und Waisenrenten) und Invalidität (Invaliden-, Invaliden-Kinderrente und Prämienbefreiung) verwendet.
16 Sicherheitsfonds
Der Beitrag für den Sicherheitsfonds ist eine gesetzliche Abgabe, die jede Pensionskasse bezahlen muss.
17 Verwaltungskosten
Der Beitrag für die Verwaltungskosten deckt unseren administrativen Aufwand für die Versichertenverwaltung.
18 Jährlicher Gesamtbetrag
Dies ist der jährliche Gesamtbetrag. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Hälfte der gesamten Beiträge des gesamten Personals zu übernehmen.
19 Monatlicher Beitrag Versicherte/r
Dieser Betrag wird Ihnen monatlich auf der Lohnabrechnung in Abzug gebracht.
20 Vorhandenes Altersguthaben
Hier sehen Sie die Details Ihres per Berechnungsdatum vorhandenen Altersguthabens.
21 Vorhandenes Altersguthaben, davon nach BVG
Dies ist das Ihnen per Gesetz zustehende Altersguthaben (BVG-Minimum-Guthaben). Die Differenz zum bestehenden Altersguthaben bezeichnet man als überobligatorisches Guthaben.
22 Altersguthaben, Total
Dies ist der Stand Ihres bisher angesparten Altersguthabens per Berechnungsdatum (1.1.2020).
23 Altersleistungen
Hier werden die voraussichtlichen Altersleistungen zum Zeitpunkt des Altersrücktritts (ordentliche Pensionierung, vor- oder aufgeschobene Pensionierung) angezeigt.
24 Voraussichtliches Altersguthaben
Dies ist das voraussichtliche Altersguthaben, je nach Pensionierungsalter, unter der Annahme, dass sich Ihr Lohn, der Vorsorgeplan und die vorgesehene Hochrechnung für die Verzinsung bis dahin nicht mehr ändern.
25 Voraussichtliches Altersguthaben, davon nach BVG
Dies ist das Ihnen per Gesetz zustehende voraussichtliche Altersguthaben (BVG-Minimum-Guthaben). Die Differenz zum voraussichtlichen Altersguthaben Total bezeichnet man als überobligatorisches Guthaben.
26 Umwandlungssatz
Hier aufgeführt sind - je nach Alter - die reglementarischen Umwandlungssätze der REVOR. Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der Altersrente. Formel: Altersguthaben (24) x Umwandlungssatz (26) in % = Altersrente. Achtung: Die BVG-Mindestvorgaben müssen eingehalten werden! Formel: Altersguthaben BVG (25) x gesetzlichen UWS 6.8% = Altersrente. Die höhere der beiden Renten wird ausbezahlt!
27 Voraussichtliche Altersrente
Dies ist Ihre voraussichtliche Altersrente im entsprechenden Pensionierungsalter, umgewandelt mit dem aktuell gültigen Umwandlungssatz.
28 Risikoleistungen
Hier werden die Risikoleistungen (Invalidität und Todesfall) ausgewiesen. Die Definition der Risikoleistungen finden Sie in Ihrem Vorsorgeplan.
29 Invalidenrente / Invalidenkinderrente
Die hier ausgewiesenen Leistungen werden nach der aufgeführten Wartefrist bei Invalidität fällig, sofern die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.
30 Ehegattenrente, Waisenrente, zusätzliches Todesfallkapital
Die hier ausgewiesenen Leistungen werden bei einem Todesfall fällig, sofern die reglementarischen Bedingungen erfüllt sind.
31 Todesfallkapital aus Einkauf
Haben Sie bei REVOR freiwillige Einkäufe geleistet, werden die daraus resultierenden versicherten Leistungen in Form eines separaten Todesfallkapitals ausbezahlt.
Ratgeber Rückseite
32 Einkauf
Hier sehen Sie den maximal möglichen reglementarischen Einkaufsbetrag zwecks Schliessung von Vorsorgelücken.
33 Erstgemeldete Freizügigkeitsleistung
Die erstgemeldete Freizügigkeitsleistung dient (sofern diese uns bekannt ist) dient in der Regel dem Richter zur Bestimmung der zu teilenden Altersleistung im Scheidungsfall.
34 Altersguthaben im Alter 50
Der Kapitalstand im Alter 50 (sofern er uns bekannt ist) dient zur Bestimmung, welchen maximalen Betrag Sie ab Alter 50 für einen Wohneigentumsbezug (Wohneigentumsförderung WEF) geltend machen dürfen. Es gilt ab Alter 50 folgende Regelung für einen WEF-Bezug: Bezogen werden kann die Hälfte des vorhandenen Altersguthabens, im Maximum jedoch der Betrag, der im Alter 50 vorbestanden hat. Der höhere der beiden Beträge kann geltend gemacht werden.
35 Verpfändung für Wohneigentumsförderung
Haben Sie Ihre Vorsorgeleistungen für Wohneigentum verpfändet wird dies hier vermerkt.
36 Unterstützungsvertrag Lebenspartner vorhanden
Hier wird festgehalten, wenn Sie bei REVOR oder bei einem früheren Arbeitgeber (sollte uns bei Ihrem Übertritt zu REVOR gemeldet werden) einen Unterstützungsvertrag für ihren Lebenspartner eingereicht haben. Dies muss zu Lebzeiten an die REVOR gemeldet werden.
37 Vorsorgekommission
Die Vorsorgekommission ist das verantwortliche Organ für die Personalvorsorge bei Ihrer Firma. Sie besteht paritätisch aus Vertreter des Arbeitgebers sowie der Arbeitnehmer.
38 REVOR Info
Hier ist Platz für Informationen zum Vorsorgeausweis und zu anderen aktuellen Themen. Unter anderem werden Sie hier über eine Mehrverzinsung im REVOR Invest informiert, welche aufgrund des ausgezeichneten Anlageergebnis im 2019 zugesprochen werden konnte.